Zur Rolle der Freimaurerei in der Aufklärung gibt es abweichende Darstellungen:
Van Dülmen ordnet die Freimaurer in die 2. Phase der Aufklärung ein, die durch Sozietäten mit bürgerlich-reformerischem Charakter geprägt war. Die Freimaurer hätten dabei einen der beiden Haupttypen aufklärerischer Aktivitäten dargestellt: „[…] eine moralische Welt außerhalb von Staat und Kirche unter dem Schutz des Geheimnisses nach >innen< verwirklichen, in ihr Menschen und Staatsbürger heranbilden, die aus eigenem Antrieb nach den Geboten aufgeklärter Vernunft moralisch und vernünftig handelten […]“ , im Gegensatz zum anderen Haupttyp, den patriotischen Gesellschaften, die eher gemeinnützig und praktisch – reformerisch orientiert gewesen seien.
Im Hof dagegen sieht die Freimaurer am Rand der Bewegung agieren und weist darauf hin, dass sie im Gegensatz zu anderen Sozietäten aber nicht die typische Kombination von Theorie und Verwirklichung ihrer Ziele aufwiesen.
Reinalter allerdings schreibt, dass es häufig personelle Verbindungen zwischen Freimaurerlogen und verschiedenen Gelehrtensozietäten gegeben habe, wo auch Freimaurer tätig gewesen wären . An anderer Stelle argumentiert er zudem, die Freimaurerei und andere Geheimbünde hätten „als gesellschaftliche Formationen die Aufklärung entscheidend mitgeprägt“ , die Freimaurerei wäre quasi als „einzige Institution“ übriggeblieben, die „sowohl dem absolutistischen Herrschaftsanspruch entsprach [Anm.: Wobei der Autor wohl auf das „Politikverbot“ und die Aufforderungen, ordentliche Staatsbürger zu sein in den „Alten Pflichten“ und anderen freimaurerischen Schriften anspielt] und ihm gleichzeitig entging